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Hallo User dieser Group,
ich arbeite zur Zeit alleine an einer Community die zum Schutz und Wohl
der Kinder dienen soll!
Mein Ansporn zu dieser Community, sind die vielen mi
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Hans-Gert Müller wrote:
> Ganz einfach gesagt, ich möchte versuchen eine Lobby zu schaffen
> für Kinder, vor allem aber eine Lobby die die Politiker zu umdenken
> bringt.
Den Deutschen Kinderschutzbund kennst Du?
Ich persönlich finde es geschickter, eine große und starke Lobby
für
Kinder zu haben anstelle vieler kleiner.
> Zum umdenken, andere Gesetze zu machen die den Täter härter
> bestraft
Finde ich sinnlos, siehe unten.
> für Haftbarmachung gegen Psychologen, die Täter die
auffällig
> sind, wieder auf freien Fuß zu lassen und zur Schulung für
Richter
> damit sie die neuen Strafen auch umsetzen!!!
Genau das ist der Punkt. Ich glaube nicht, daß wir zu weiche Strafen
haben - sie müssen nur richtig angewendet werden.
Einem Menschen, der sich vornimmt, ein Kind zu benutzen und ggfs.
anschließend zu töten, dürfte es sch...egal sein, ob darauf
fünf oder
fünfzig Jahre Knast stehen. Härtere Strafen bringen daher genau gar
nichts.
Wenn bei uns Menschen, die wissentlich Kinder sexuell ausgenutzt und
ihnen damit seelischen Schmerz und Schaden zugefügt haben, nur
Bewährungsstrafen dafür bekommen, ist das ein absolutes Unding, aber
das Problem liegt bei der Rechtsprechung und nicht bei der
Gesetzgebung.
vG
--
~~~~~~ Volker Gringmuth ~~~~~~~~~~~ http://einklich.net/ ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Freie Liebe" ist das Ständvermißnis, das außen
sucht, was sich nur innen finden
ließe. (Astrid Schleicher in
de.etc.sprache.deutsch)
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Volker Gringmuth wrote:
> Hans-Gert Müller wrote:
>
>> Ganz einfach gesagt, ich möchte versuchen eine Lobby zu schaffen
>> für Kinder, vor allem aber eine Lobby die die Politiker zu
umdenken
>> bringt.
>
> Den Deutschen Kinderschutzbund kennst Du?
>
> Ich persönlich finde es geschickter, eine große und starke
Lobby für
> Kinder zu haben anstelle vieler kleiner.
>
>> Zum umdenken, andere Gesetze zu machen die den Täter härter
>> bestraft
>
> Finde ich sinnlos, siehe unten.
Mann kann es auch liberaler formulieren: Gesetze so machen, daß die
Gesellschaft sinnvoll und wirksam geschützt wird.
>> für Haftbarmachung gegen Psychologen, die Täter die
auffällig
>> sind, wieder auf freien Fuß zu lassen und zur Schulung für
Richter
>> damit sie die neuen Strafen auch umsetzen!!!
>
> Genau das ist der Punkt. Ich glaube nicht, daß wir zu weiche Strafen
> haben - sie müssen nur richtig angewendet werden.
Ich denke nicht, daß Gerichte systematisch Rechtsbeugung betreiben.
Bloß in
machen Bereichen wird die Entscheidung auf Sacherverständige delegiert.
Diese Sachverständige stehen aber außerhalb jeder vernünftigen
Kontrolle.
Eine öffentlich zugängliche Analyse über Sachverständige
und deren globale
Performance wäre sicherlich für die Öffentlichkeit interessant.
> Einem Menschen, der sich vornimmt, ein Kind zu benutzen und ggfs.
> anschließend zu töten, dürfte es sch...egal sein, ob
darauf fünf oder
> fünfzig Jahre Knast stehen. Härtere Strafen bringen daher genau
gar
> nichts.
Stern TV hat gestern einen Beitrag über einen Sextäter gezeigt, der
Mädchen
im Alter um 15 Jahre mißbraucht hat.
In England gibt es eine restriktive Regelung Altersabstand > 6 Jahre =
Straftat, in Deutschland nicht.
In dem gezeigten Fall ist die Verurteilung daran gescheitert, daß das
Opfer
als Zeugin gesagt hat, daß sie zwar Geld bekommen hat, aber das das nicht
die Hauptmotivation war, ergo wohl keine Verurteilung. Weitere Verfahren
stehen aber noch aus.
> Wenn bei uns Menschen, die wissentlich Kinder sexuell ausgenutzt und
> ihnen damit seelischen Schmerz und Schaden zugefügt haben, nur
> Bewährungsstrafen dafür bekommen, ist das ein absolutes Unding,
aber
> das Problem liegt bei der Rechtsprechung und nicht bei der
> Gesetzgebung.
Wenn Du das o.g. Mädchen in diesem Bereich noch als Kind bezeichnen
würdest,
was man sicher tun kann, weil eine 15 jährige den perversen Methoden eines
41 jährigen nicht gewachsen ist, dann fehlte es hier sogar an den Gesetzen
zur Verurteilung.
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Frank Lindner wrote:
>>Genau das ist der Punkt. Ich glaube nicht, daß wir zu weiche
>>Strafen haben - sie müssen nur richtig angewendet werden.
>
>Ich denke nicht, daß Gerichte systematisch Rechtsbeugung
>betreiben. Bloß in machen Bereichen wird die Entscheidung auf
>Sacherverständige delegiert. Diese Sachverständige stehen aber
>außerhalb jeder vernünftigen Kontrolle.
Die Entscheidung in einem Strafprozeß liegt beim Richter und kann AFAIK
gar nicht delegiert werden. Wenn Du aber meinst, daß Richter sich zu
oft blind auf das Urteil Sachverständiger verlassen, dann gebe ich Dir
recht.
>>Einem Menschen, der sich vornimmt, ein Kind zu benutzen und ggfs.
>>anschließend zu töten, dürfte es sch...egal sein, ob
darauf fünf
>>oder fünfzig Jahre Knast stehen. Härtere Strafen bringen
daher
>>genau gar nichts.
>
>Stern TV hat gestern einen Beitrag über einen Sextäter gezeigt,
>der Mädchen im Alter um 15 Jahre mißbraucht hat.
>In England gibt es eine restriktive Regelung Altersabstand > 6
>Jahre = Straftat, in Deutschland nicht.
>In dem gezeigten Fall ist die Verurteilung daran gescheitert, daß
>das Opfer als Zeugin gesagt hat, daß sie zwar Geld bekommen hat,
>aber das das nicht die Hauptmotivation war, ergo wohl keine
>Verurteilung. Weitere Verfahren stehen aber noch aus.
Und das ist inwiefern eine Antwort auf meinen Einwand?
>>Wenn bei uns Menschen, die wissentlich Kinder sexuell ausgenutzt
>>und ihnen damit seelischen Schmerz und Schaden zugefügt haben,
>>nur Bewährungsstrafen dafür bekommen, ist das ein absolutes
>>Unding, aber das Problem liegt bei der Rechtsprechung und nicht
>>bei der Gesetzgebung.
>
>Wenn Du das o.g. Mädchen in diesem Bereich noch als Kind
>bezeichnen würdest, was man sicher tun kann, weil eine 15 jährige
>den perversen Methoden eines 41 jährigen nicht gewachsen ist, dann
>fehlte es hier sogar an den Gesetzen zur Verurteilung.
Ich habe den Fall jetzt nicht studiert, aber wenn der 41-jährige
perverse Methoden angewendet hat, um das Mädchen gegen dessen Willen
"rumzukriegen", dann sollte einer Bestrafung des Täters nichts
im Wege
stehen. Die Grenze liegt bei uns immer noch bei 16, AFAIK.
Wenn aber das Mädchen aussagt, daß es mit dem sexuellen Kontakt
einverstanden war und ihm kein Schaden zugefügt wurde, fällt es mir
sehr schwer, von "Mißbrauch" zu sprechen, nur weil es noch
nicht 16
ist. Dazu müßte man sich den Einzelfall /genau/ ansehen.
vG
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Frank Lindner wrote:
>>Genau das ist der Punkt. Ich glaube nicht, daß wir zu weiche
>>Strafen haben - sie müssen nur richtig angewendet werden.
>
>Ich denke nicht, daß Gerichte systematisch Rechtsbeugung
>betreiben. Bloß in machen Bereichen wird die Entscheidung auf
>Sacherverständige delegiert. Diese Sachverständige stehen aber
>außerhalb jeder vernünftigen Kontrolle.
Die Entscheidung in einem Strafprozeß liegt beim Richter und kann
AFAIK gar nicht delegiert werden. Wenn Du aber meinst, daß Richter
sich zu oft blind auf das Urteil Sachverständiger verlassen, dann
gebe ich Dir recht.
>>Einem Menschen, der sich vornimmt, ein Kind zu benutzen und ggfs.
>>anschließend zu töten, dürfte es sch...egal sein, ob
darauf fünf
>>oder fünfzig Jahre Knast stehen. Härtere Strafen bringen
daher
>>genau gar nichts.
>
>Stern TV hat gestern einen Beitrag über einen Sextäter gezeigt,
>der Mädchen im Alter um 15 Jahre mißbraucht hat.
>In England gibt es eine restriktive Regelung Altersabstand > 6
>Jahre = Straftat, in Deutschland nicht.
>In dem gezeigten Fall ist die Verurteilung daran gescheitert, daß
>das Opfer als Zeugin gesagt hat, daß sie zwar Geld bekommen hat,
>aber das das nicht die Hauptmotivation war, ergo wohl keine
>Verurteilung. Weitere Verfahren stehen aber noch aus.
Und das ist inwiefern eine Antwort auf meinen Einwand?
>>Wenn bei uns Menschen, die wissentlich Kinder sexuell ausgenutzt
>>und ihnen damit seelischen Schmerz und Schaden zugefügt haben,
>>nur Bewährungsstrafen dafür bekommen, ist das ein absolutes
>>Unding, aber das Problem liegt bei der Rechtsprechung und nicht
>>bei der Gesetzgebung.
>
>Wenn Du das o.g. Mädchen in diesem Bereich noch als Kind
>bezeichnen würdest, was man sicher tun kann, weil eine 15 jährige
>den perversen Methoden eines 41 jährigen nicht gewachsen ist, dann
>fehlte es hier sogar an den Gesetzen zur Verurteilung.
Ich habe den Fall jetzt nicht studiert, aber wenn der 41-jährige
perverse Methoden angewendet hat, um das Mädchen gegen dessen Willen
"rumzukriegen", dann sollte einer Bestrafung des Täters nichts
im
Wege stehen. Die Grenze liegt bei uns immer noch bei 16, AFAIK, und
sogar bei 21, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis vorliegt.
Wenn aber das Mädchen aussagt, daß es mit dem sexuellen Kontakt
einverstanden war und ihm kein Schaden zugefügt wurde, fällt es mir
sehr schwer, von "Mißbrauch" zu sprechen, nur weil es noch
nicht 16
ist. Dazu müßte man sich den Einzelfall /genau/ ansehen.
vG
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Frank Lindner schrieb
> Mann kann es auch liberaler formulieren: Gesetze so machen, daß die
> Gesellschaft sinnvoll und wirksam geschützt wird.
Gesetze schützen nicht wirklich. Die Gesellschaft muss sich schon
selber schützen, indem genügend Bewusstsein dafür da ist, dass
Kinder wissen, wie sie sich zu verhalten haben, dass Zivilcourage
gezeigt wird, dass Ehefrauen sich nicht scheuen, ihre Männer
anzuzeigen, wenn sie den Missbrauch mitkriegen.
Sabine
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Volker Gringmuth schrieb
> Ich habe den Fall jetzt nicht studiert, aber wenn der 41-jährige
> perverse Methoden angewendet hat, um das Mädchen gegen dessen Willen
> "rumzukriegen", dann sollte einer Bestrafung des Täters
nichts im
> Wege stehen. Die Grenze liegt bei uns immer noch bei 16, AFAIK, und
> sogar bei 21, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis vorliegt.
Einvernehmlicher Sex zwischen Personen, die in keinem
Abhängigkeitsverhältnis stehen, ist schon ab 14 erlaubt.
Und Sex gegen den Willen ist doch unabhängig vom
Alter strafbewehrt, wobei man natürlich das Alter
entsprechend berücksichtigen wird.
Sabine
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Volker Gringmuth wrote:
> Ich habe den Fall jetzt nicht studiert, aber wenn der 41-jährige
> perverse Methoden angewendet hat, um das Mädchen gegen dessen Willen
> "rumzukriegen",
Nur als neugier, was genau ist "perverse Methoden" ?
Und wie kann man jemanden "gegen dessen Willen"
"rumkriegen" ?
Neugierige Grusse,
Eivind Kjørstad