Problem: Gesetzliche Versicherung xxx will Nachzahlung einer (falschen) Familienversicherung. Loesung ? Wo kann man Rat bekommen ?
Hallo,
ich habe folgendes Problem (zeitlicher Ablauf ist chronologisch
aufgelistet):
(Ich denke genaue Daten und / oder Name der Kassen nicht relevant, falls
doch, bitte ich um Hinweis, Fall ist in Deutschland)
A) Ehepaar: beide sind gesetzlich versichert, Mann verdient mehr wie Frau
B) Ehepaar bekommt am Tag x ein Kind, Kind wird auf Frau mitversichert
(Familienversicherung), Mutter zahlt wegen Erziehungsurlaub weder fuer sich
etwas, noch fuer das mitversicherte Kind
C) Mann wechselt am Tag y in private Krankenversicherung, teilt dies aber
nicht der (gesetzlichen) Versicherung der Frau mit.
D) Ehepaar bekommt am Tag z ein 2. Kind (ueberschneidender Erziehungsurlaub)
und moechte dies ebenfalls bei derselben gesetzlichen Kasse
Familienmitversichern.
So und jetzt beginnt das Problem: Gesetzliche Kasse teilt mit, dass seit Tag
y (bis heute) die Familienversicherung nicht mehr moeglich war und das Kind
nachtraeglich selbst versichert werden muss. Es ist ein Nachzahlung fuer die
Zeit y bis heute faellig. Da der Zeitraum (heute - y) schon ganz gewaltig
gross ist und auch die Gebuehren je Kind nicht ganz wenig sind, kommt ein
nettes "Suemmchen" zusammen.
Was gibt es fuer Loesungen fuer dieses Problem ? Einfach die Gebuehren
nachzahlen und froh sein, dass es "nur" eine Nachzahlung ist ? Ist es
so
selbstverstaendlich, dass man den Wechsel der Kasse des Mannes der Kasse der
Frau mitteilen muss ? Wo steht sowas geschrieben, wo kann man sowas
nachlesen ? Ich habe das neu zugesendete Anmeldeformular durchgeschaut, aber
auch hier sehe ich keinerlei solche Hinweise. Ist dies rechtens ? Wo kann
man sich ueber solche Themen kundig machen ? Ich denke, die Versicherung
selbst kann einem viel erzaehlen, gibt es eine Art unabhaengige
"Versicherungsaufsicht", die einem bei sowas beraten kann ?
Gruesse und Danke im voraus,
P. M.
Problem: Gesetzliche Versicherung xxx will Nachzahlung einer (falschen) Familienversicherung. Loesung ? Wo kann man Rat bekommen ?
Problem: Gesetzliche Versicherung xxx will Nachzahlung einer (falschen) Familienversicherung. Loesung ? Wo kann man Rat bekommen ?
Hallo Peter,
ich nehme an, Du kennst die NewsGroup
news:de.soc.recht.arbeit+soziales
noch nicht.
Poste Deine Problematik doch zusätzlich dorthin
empfiehlt
- freundlich grüßend -
Edith
Problem: Gesetzliche Versicherung xxx will Nachzahlung einer (falschen) Familienversicherung. Loesung ? Wo kann man Rat bekommen ?
Peter Maier wrote:
> C) Mann wechselt am Tag y in private Krankenversicherung,
Verdient er also mehr als die Beitragsbemessungsgrenze oder ist er Beamter?
Andreas
Problem: Gesetzliche Versicherung xxx will Nachzahlung einer (falschen) Familienversicherung. Loesung ? Wo kann man Rat bekommen ?
Peter Maier wrote:
> Was gibt es fuer Loesungen fuer dieses Problem ? Einfach die Gebuehren
> nachzahlen und froh sein, dass es "nur" eine Nachzahlung ist ?
Ist es so
> selbstverstaendlich, dass man den Wechsel der Kasse des Mannes der Kasse
> der Frau mitteilen muss ? Wo steht sowas geschrieben, wo kann man sowas
> nachlesen ? Ich habe das neu zugesendete Anmeldeformular durchgeschaut,
> aber auch hier sehe ich keinerlei solche Hinweise. Ist dies rechtens ? Wo
> kann man sich ueber solche Themen kundig machen ? Ich denke, die
> Versicherung selbst kann einem viel erzaehlen, gibt es eine Art
> unabhaengige "Versicherungsaufsicht", die einem bei sowas
beraten kann ?
>
Die gesetzliche Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und
Rentenversicherung heißt zwar Versicherung, ist aber eine Behörde
und
wickelt stumpf nach Gesetz. Gegen einen Bescheid kann man Widerspruch
einlegen (Frist nicht versäumen), gegen einen Widerspruchbescheid
ebenfalls, und dann kann man noch vor dem SG klagen. Das kostet alles nix,
macht aber auch nur Sinn, wenn man irgendie auch "Recht" hat oder im
"Recht" ist.
normale Verjährung nach BGB wird da nicht greifen zumal, nachzahlen wirst
Du
bestimmt, es sei denn es liegt ewig zurück.
Vor Wechsel in die private Krankenversicherung rechnen! Ich vermute, Du bist
auf einen Verkäufer reingefallen, der sich selbst Berater nennt.
Vielleicht den auch gleich verklagen... ---> de.soc.recht.misc
Du mußt nach:
de.soc.recht.arbeit+soziales
da sollten Experten für SGB sein..
Problem: Gesetzliche Versicherung xxx will Nachzahlung einer (falschen) Familienversicherung. Loesung ? Wo kann man Rat bekommen ?
Hallo,
>> C) Mann wechselt am Tag y in private Krankenversicherung,
>
> Verdient er also mehr als die Beitragsbemessungsgrenze oder ist er
> Beamter?
ja, mehr als Bemessungsgrenze und kein Beamter
Gruesse,
Peter
Problem: Gesetzliche Versicherung xxx will Nachzahlung einer (falschen) Familienversicherung. Loesung ? Wo kann man Rat bekommen ?
Hello Edith,
> ich nehme an, Du kennst die NewsGroup
>
> news:de.soc.recht.arbeit+soziales
>
> noch nicht.
kannte ich noch nicht, danke fuer den Tip !
Gruesse,
Peter
Problem: Gesetzliche Versicherung xxx will Nachzahlung einer (falschen) Familienversicherung. Loesung ? Wo kann man Rat bekommen ?
Hello Frank,
> Die gesetzliche Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und
> Rentenversicherung heißt zwar Versicherung, ist aber eine
Behörde und
> wickelt stumpf nach Gesetz. Gegen einen Bescheid kann man Widerspruch
> einlegen (Frist nicht versäumen), gegen einen Widerspruchbescheid
> ebenfalls, und dann kann man noch vor dem SG klagen. Das kostet alles nix,
> macht aber auch nur Sinn, wenn man irgendie auch "Recht" hat
oder im
> "Recht" ist.
ok, danke fuer die Info. Das mit dem Recht ist bis jetzt so eine Sache. Man
kann halt nicht ueberall Experte sein...
Ich habe mich mittlerweile auf die Suche nach der Versicherungspolice fuer
das Kind gemacht, aber ich glaube, so was existiert bei uns auch
nicht...dort muesste doch dann genau die Bedingungen drinstehen, unter
welchem Umstaenden man eine Familienversicherung abschliessen haette
koennen. Ich glaube, dass ging damals sehr flott, ein Anruf bei der
Versicherung zwecks Mitversicherung, die schicken ein Formular, man
unterschreibt dies und schickt es zurueck. Da es eh nichts kostet, keine
Problem.
> normale Verjährung nach BGB wird da nicht greifen zumal, nachzahlen
wirst
> Du
> bestimmt, es sei denn es liegt ewig zurück.
Es geht im Endeffekt alles um die letzten 2 - 3 Jahre. Verjaehrung nach BGB
war, glaub ich, viel laenger.
> Vor Wechsel in die private Krankenversicherung rechnen! Ich vermute, Du
> bist
> auf einen Verkäufer reingefallen, der sich selbst Berater nennt.
> Vielleicht den auch gleich verklagen... ---> de.soc.recht.misc
Direkt gleich ueber den Berater / Verkaeufer herzuziehen, waere
uebertrieben. Es wuerde damals die gesetzliche auf die private
Krankenversicherung umgestellt. Das damalige (1.) Kind wollte man (ich)
nicht nachziehen, weil es ja sowieso fuer 0 Euro mitversichert war. Besser
ging es ja damals nicht. Wenn ich vor 2 Jahren gewusst haette, dass dies so
endet, haette man dies natuerlich bereits vor 2 Jahren anders machen koennen
(nachher ist man immer schlauer), wobei ich dies nicht dem Berater anlaste,
sondern eher mir selber, dass ich die genauen Bedingungen damals nicht
schriftlich abgefragt hatte. Jetzt habe ich wahrscheinlich erst einmal
schlechte Karten, oder kann ich jetzt im Nachhinein sagen, dass ich die
Versicherung, die mich dann gut 125 Euro pro Monat fuer jedes Kind kostet,
damals gar nicht haben haette wollen. Selbst wenn dies ginge, was waere dann
mit den ganzen Rechnungen (Kinderarzt...), die auf die ausgestellte (dann ja
ungueltige) Versicherungskarte abgerechnet wurden ? Oder muss ich mich dann
schuldig fuehlen, dass ich mein Kind so lange mit einer ungueltigen
Chipkarte zum Doc schicke ???
> Du mußt nach:
>
> de.soc.recht.arbeit+soziales
>
> da sollten Experten für SGB sein..
Habe ich gerade ruebergepostet, danke !
Gruesse,
Peter
Problem: Gesetzliche Versicherung xxx will Nachzahlung einer (falschen) Familienversicherung. Loesung ? Wo kann man Rat bekommen ?
"Peter Maier" schrieb im Newsbeitrag news:42daabb1$0$35655
> Jetzt habe ich wahrscheinlich erst einmal schlechte Karten, oder kann ich
> jetzt im Nachhinein sagen, dass ich die Versicherung, die mich dann gut
> 125 Euro pro Monat fuer jedes Kind kostet, damals gar nicht haben haette
> wollen. Selbst wenn dies ginge, was waere dann mit den ganzen Rechnungen
> (Kinderarzt...), die auf die ausgestellte (dann ja ungueltige)
> Versicherungskarte abgerechnet wurden ? Oder muss ich mich dann schuldig
> fuehlen, dass ich mein Kind so lange mit einer ungueltigen Chipkarte zum
> Doc schicke ???
du wirst das leider schlucken müssen. Auch wenn es jetzt hart klingen mag,
aber grundsätzlich sind jede Veränderungen einem Unternehmen
mitzuteilen,
wenn man mit denen vertraglich verbunden ist. Ich halte es immer so, das ich
mich diesbezüglich erkundige, bevor evtl. irgendwelche
"Nachteile" entstehen
könnten.
Selbst als unser Justin am 10.7.2002 geboren wurde, habe ich meiner privaten
Haftpflicht dieses mitgeteilt.
Du brauchst Dich überhaupt nicht schuldig fühlen, denn schliesslich
hast Du
im guten Glauben gehandelt und letztendlich mußt Du ja auch noch
"nachzahlen", so daß alles seine Richtigkeit haben wird.
Es gibt ja auch genügend "Versicherte" die müssen monatlich
einen
Risikoaufschlag zahlen, die werden mit Sicherheit auch kein schlechtes
Gewissen haben.
Bei einer Krankenversicherung zeigt sich halt jeder "solidarisch" mit
dem
anderen.
Gruss
Ralli