Hirnrissige Steuerregelungen beim Kindergeld!
Kranker kann man wohl nicht denken:
unser weiser Rechtsstaat hat seit 96 diese dubiöse Regelung
eingeführt:
entweder Kindergeld, oder Freibetrag.
Das Kindergeld wird automatisch vom Freibetrag vom Finanzamt aus abgezogen.
Da für mich -und vielen anderen- das ganzes Kindergeld abgezogen wird,
dachte ich dass ich der aberwitziger Papierkram des Kindegeldantrags für
Kinder über 18 kann mir sparen kann.
Schweres Irrtum.
Das Finanzamt zieht der ANSPRUCH auf Kindergeld ab, auch wenn man *keins*
bekommt.
So bleibt nichts anderes übrig als mich und Beamten stundenlag mit eine
*Nullsummenaufgabe* zu beschäftigen.
Bei Kinder, die im Ausland studieren, kommen schnell Stunden zusammen, bis
alle Nachweise beantragt sind und geprüft werden.
*Kopfschüttel*
Hirnrissige Steuerregelungen beim Kindergeld!
Hirnrissige Steuerregelungen beim Kindergeld!
"Michel Firholz" schrieb im Newsbeitrag
news:dcfqel$hut$1@mail1.sbs.de...
> Kranker kann man wohl nicht denken:
Vom Kindergeld hat man eh nur was, wenn man wenig verdient.
Ansonsten wird es verrechnet. Defakto wird die Auszahlung des Kindergeldes
nur als Vorschuss angesehen und dann mit der Lohnsteuer verrechnet.
Gruß
Andreas
--
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@update 24.07.2005
Hirnrissige Steuerregelungen beim Kindergeld!
"Andreas Post" wrote in message
news:3l1a4aF10jnd4U1@individual.net...
>
> "Michel Firholz" schrieb im
Newsbeitrag
> news:dcfqel$hut$1@mail1.sbs.de...
>
>> Kranker kann man wohl nicht denken:
>
> Vom Kindergeld hat man eh nur was, wenn man wenig verdient.
> Ansonsten wird es verrechnet. Defakto wird die Auszahlung des Kindergeldes
> nur als Vorschuss angesehen und dann mit der Lohnsteuer verrechnet.
>
so dachte ich auch. Aber es wird der *Anspruch* verrechnet, nicht die
Auszahlung.
Also muss ich jetzt Anträge für *nichts* machen, dass mir ein Geld
nicht
abgezogen wird, das ich nie bekommen habe!
Hirnrissige Steuerregelungen beim Kindergeld!
"Michel Firholz" schrieb im Newsbeitrag
news:dcfs2q$t7q$1@mail1.sbs.de...
> > nur als Vorschuss angesehen und dann mit der Lohnsteuer verrechnet.
> >
> so dachte ich auch. Aber es wird der *Anspruch* verrechnet, nicht die
> Auszahlung.
Den Anspruch in der Form, das er verrechnet wird, als ob manN das Geld
erhalten hat???
> Also muss ich jetzt Anträge für *nichts* machen, dass mir ein
Geld nicht
> abgezogen wird, das ich nie bekommen habe!
Na geil...
Gruß
Andreas
--
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Hirnrissige Steuerregelungen beim Kindergeld!
"Andreas Post" wrote in message
news:3l1bfqF10a8mmU1@individual.net...
>
> "Michel Firholz" schrieb im
Newsbeitrag
> news:dcfs2q$t7q$1@mail1.sbs.de...
>
>
>> > nur als Vorschuss angesehen und dann mit der Lohnsteuer
verrechnet.
>> >
>> so dachte ich auch. Aber es wird der *Anspruch* verrechnet, nicht die
>> Auszahlung.
>
> Den Anspruch in der Form, das er verrechnet wird, als ob man das Geld
> erhalten hat???
>
ja.
>> Also muss ich jetzt Anträge für *nichts* machen, dass mir
ein Geld nicht
>> abgezogen wird, das ich nie bekommen habe!
>
> Na geil...
>
tolles Land. Kein Wunder, dass soviele auf Kinder verzichten.
Hirnrissige Steuerregelungen beim Kindergeld!
"Michel Firholz" schrieb im Newsbeitrag
news:dcftl5$8d0$1@mail1.sbs.de...
> > Na geil...
> >
> tolles Land. Kein Wunder, dass soviele auf Kinder verzichten.
Nun, in anderen Ländern gibt es noch weniger Geld für Kinder.
Und die die sich noch Kinder anschaffen, die wissen noch nichts von den
Dramen mit den Finanzämtern.
Von daher...
Gruß
Andreas
--
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Hirnrissige Steuerregelungen beim Kindergeld!
Andreas Post schrieb:
>
[...]
>
> Vom Kindergeld hat man eh nur was, wenn man wenig verdient.
> Ansonsten wird es verrechnet. Defakto wird die Auszahlung des Kindergeldes
> nur als Vorschuss angesehen und dann mit der Lohnsteuer verrechnet.
>
Hi Andreas,
was meinst Du mit "wenig". Der break-even liegt für ein
verheiratetes
Paar mit einem Kind bei ca. 55.000-60.000¤ pro Jahr. Darunter lohnt der
Freibetrag nicht.
Der Freibetrag liegt bei (habe mal meinen Steuerbescheid für 2004
befragt) 5808¤. Da spielen wohl schon Pauschbeträge für
Betreuung mit rein?
Kindergeld für 1 Kind sind 12x154¤, also 1848¤. Dies
entspricht (auf den
ersten Blick) einem Grenzsteuersatz von 31,8%, auf den zweiten Blick
deutlich mehr (35%), wg. progressivem Steuersatz, und weil 5808¤ kein
Pappenstiel sind.
Wo lebst Du, wenn für Dich - großzügig abgerundet - 50k¤
Familieneinkommen "wenig" sind?
> Gruß
> Andreas
>
>
Gruß
-Uwe-
Hirnrissige Steuerregelungen beim Kindergeld!
[fup2 dsfk]
"Michel Firholz" schrieb:
>Da für mich -und vielen anderen- das ganzes Kindergeld abgezogen wird,
>dachte ich dass ich der aberwitziger Papierkram des Kindegeldantrags
für
>Kinder über 18 kann mir sparen kann.
Sie müssen dem Finanzamt für den Kinderfreibetrag natürlich
genauso
nachweisen, dass Sie Kinder haben.
Nun ja - was soll man von einem Menschen erwarten, der es nicht mal
schafft, bei einem Crosspost ein Follow-up zu setzen.
Grüße
Florian
--
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