Wer bekommt Kinderzuschlag zum Kindergeld?
Hallo,
kann jemand einen Fall konstruieren, in dem man den Kinderzuschlag zum
Kindergeld bekommt?
Ich habe mal auf http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/ alle
m
Wer bekommt Kinderzuschlag zum Kindergeld?
Wer bekommt Kinderzuschlag zum Kindergeld?
Klaus Egerscheidt schrieb am Sonntag, 9. Oktober 2005 13:39:
> Hallo,
>
> kann jemand einen Fall konstruieren, in dem man den Kinderzuschlag zum
> Kindergeld bekommt?
kein Problem:
---Zitat---
Mindesteinkommengrenze 1.204 ¤
Höchsteinkommengrenze 1.344 ¤
zu berücksichtigendes Elterliches Einkommen 1.238 ¤
Anspruch auf Kindergeld
Nach Ihren Angaben errechnet sich ein Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe
von 119 Euro. Kinderzuschlag wird nur gezahlt, wenn dadurch
Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II vermieden wird. Sie haben keine Angaben
zum Wohngeld gemacht und ohne Wohngeld kann in Ihrem Falle
Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II nicht vermieden werden. Nach Ihren
Angaben kommt bei überschlägiger Berechnung aber Wohngeld in
Betracht.
Neben dem Kinderzuschlag können Sie auch Wohngeld beziehen. Sie sollten
Ihren Wohngeldanspruch prüfen bzw. Wohngeld beantragen.
---Zitat---
>
> Ich habe mal auf http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/ alle
> möglichen Zahlen ausprobiert und bekomme als Ergebnis immer eine
> dieser beiden Meldungen, also immer KEINEN Zuschlag:
>
> Anspruch auf Kindergeld
> Der Kinderzuschlag soll Hilfebedürftigkeit von Familien nach dem
> Sozialgesetzbuch II vermeiden. Wenn trotz Zahlung des Kinderzuschlags
> Hilfebedürftigkeit der Familie nicht vermieden werden kann, wird kein
> Kinderzuschlag gezahlt. Nach Ihren Angaben würde der in Betracht
> kommende Kinderzuschlag von 91 Euro nicht ausreichen, um zusammen mit
> ihrem Einkommen einschließlich Kindergeld und möglicherweise
> zustehendem Wohngeld den Bedarf ihrer Familie zu decken. Deshalb kann
> kein Kinderzuschlag gezahlt werden. In derartigen Fällen ist zu
> prüfen, ob Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht.
>
> ODER
>
> Anspruch auf Kindergeld
> Kinderzuschlag können nur Eltern erhalten, deren eigenes Einkommen
> für ihren persönlichen Bedarf (=Mindesteinkommensgrenze), aber
nicht
> für den gesamten Bedarf der Familie (=Höchsteinkommensgrenze)
> ausreicht . Nach Ihren Angaben ist diese Voraussetzung in Ihrem Fall
> nicht erfüllt.
>
> Ich verstehs nicht.
steht doch da: wenn Du zu wenig verdienst, hast Du Anspruch auf Sozialhilfe.
Wenn Du trotz des Kinderzuschlags nicht auf das Sozialhilfeniveau kommst,
dann gibt es auch keinen Zuschlag, da Du dann ohnehin Anspruch auf
Sozialhilfe hast - oder so ähnlich ;-)
--
Dieser Beitrag kann Übertreibungen, ironische Bestandteile und seltsame
Zeichenfolgen enthalten
Wer bekommt Kinderzuschlag zum Kindergeld?
"Klaus Egerscheidt" schrieb im
Newsbeitrag
Hallo,
kann jemand einen Fall konstruieren, in dem man den Kinderzuschlag zum
Kindergeld bekommt?
Klaus
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Hallo Klaus,
habs auch mal probiert:
Mindesteinkommengrenze 880 ?
Höchsteinkommengrenze 1.020 ?
zu berücksichtigendes Elterliches Einkommen 956 ?
Bei Angaben 1 Kind unter 18 ohne Einkommen, Steuerklasse-3-Verdiener bekommt
1600 EUR und Steuerklasse-5-Verdiener bekommt 307 Arbeitslohn. Ich habe 3
Minuten probieren müssen, bis es klappt.
:o)
Gruß
Micha