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Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

Autor: Roland K!pp
2006-06-16 14:03:20

Hach: Blöd, wenn man sich Sachen erst hinterher anliest ...

Hallo erstmal!

Ich habe über groups.google.de schon einige Antworten erlesen und dabei
entdeckt, dass das Thema hier nicht offtopic ist. Eine Frage zu
Kindergeld vs. Kinderfreibetrag blieb offen.

Bisher dachten wir, man zahlt uns Kindergeld und lässt sich ein Kind auf
die Steuerkarte als Kinderfreibetrag eintragen. Mittlerweile haben auch wir
mitbekommen, dass es ein /oder/ ist und vom Finanzamt nach einem Jahr
ermittelt wird.

Wir haben jetzt aber schon auf einer Steuerkarte ein Kind eintragen
lassen und nun stellt sich uns die Frage: Schlimm? Ist damit zu rechnen,
dass der Arbeitgeber so berechnet, dass wir mit einer Steuernachzahlung
rechnen müssen? Oder haben wir uns korrekt verhalten und es geht
mit dem Eintrag lediglich um z.B. Kirchensteuer, aber nicht um
Einkommenssteuer?

Vielen Dank im Voraus
Roland

Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

Autor: Tata
2006-06-16 17:24:22

Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

Autor: Achim Waldek
2006-06-16 17:24:22

Roland K!pp schrieb:
> Hach: Blöd, wenn man sich Sachen erst hinterher anliest ...
>
> Hallo erstmal!
>
> Ich habe über groups.google.de schon einige Antworten erlesen und dabei
> entdeckt, dass das Thema hier nicht offtopic ist. Eine Frage zu
> Kindergeld vs. Kinderfreibetrag blieb offen.
>
> Bisher dachten wir, man zahlt uns Kindergeld und lässt sich ein Kind auf
> die Steuerkarte als Kinderfreibetrag eintragen. Mittlerweile haben auch wir
> mitbekommen, dass es ein /oder/ ist und vom Finanzamt nach einem Jahr
> ermittelt wird.
>
> Wir haben jetzt aber schon auf einer Steuerkarte ein Kind eintragen
> lassen und nun stellt sich uns die Frage: Schlimm? Ist damit zu rechnen,
> dass der Arbeitgeber so berechnet, dass wir mit einer Steuernachzahlung
> rechnen müssen? Oder haben wir uns korrekt verhalten und es geht
> mit dem Eintrag lediglich um z.B. Kirchensteuer, aber nicht um
> Einkommenssteuer?


Ja, es ist ein wenig irreführend.

Grndsätzlich gilt: Das existenzminimum ist steuerfrei. Auch das eines
Kindes. daher werden vom Brutto 7xxxx Euro abgezogen. Daraus ergibt sich
ja eine Steuerrückerstattung. Bei kleinen und mittleren Einkommen macht
sich aber das nicht wirklich bemerkbar. Daher bekommt man auf jeden Fall
jährlich eine Steuergutschrift iHv 1848 Euro, die in Tranchen a 154 Euro
ausgezahlt werden. Das Finanzamt prüft beim Steuerbescheid, ob die 7xxx
Euro nicht mehr als 1848 Euro ausmachen und dann gibt es die Differenz
ausgezahlt.
De Freibetrag, der in der Karte eingetrage ist, berücksichtigt nur den
Soli und die Kirchensteuer daher ist eigentlich nichts weiter zu
befürchten. Spiel das mal mit nem Brutto Netto rechner durch.


Übrigens sieh es doch mal so: Steuernachzahlungen sind immer gut, weil
das im Umkehrschluss ein kostenloser Kredit ist. Jeder Unternehmer macht
das eigentlich so, dass er seine Steuern ersteinmal zwischenparkt und
dann nach Bescheid nachlöhnt. Die Zinsen gibt es obendrein :).
(Ganz schlaue Füchse parken sogar die Umsatzsteuer auf nem
Tagesgeldkonto...)


HTH Achim

Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

Autor: Roland K!pp
2006-06-16 19:12:01

quoting Achim Waldek:
> De Freibetrag, der in der Karte eingetrage ist, berücksichtigt nur den
> Soli und die Kirchensteuer daher ist eigentlich nichts weiter zu
> befürchten.

Danke. Das beruhigt.

> Übrigens sieh es doch mal so: Steuernachzahlungen sind immer gut, weil
> das im Umkehrschluss ein kostenloser Kredit ist. Jeder Unternehmer macht
> das eigentlich so, dass er seine Steuern ersteinmal zwischenparkt und
> dann nach Bescheid nachlöhnt. Die Zinsen gibt es obendrein :).
> (Ganz schlaue Füchse parken sogar die Umsatzsteuer auf nem
> Tagesgeldkonto...)

So habe ich das mal während einer Selbstständigkeit gehandhabt. Aber da
war man drauf vorbereitet, dass man das Geld irgendwann zahlen muss.
Genau das hätten wir jetzt gemacht.

Danke
Roland

Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

Autor: Martina Broly
2006-06-17 09:49:50

Hallo,

> Grndsätzlich gilt: Das existenzminimum ist steuerfrei. Auch das eines
> Kindes. daher werden vom Brutto 7xxxx Euro abgezogen. Daraus ergibt sich
> ja eine Steuerrückerstattung. Bei kleinen und mittleren Einkommen macht
> sich aber das nicht wirklich bemerkbar. Daher bekommt man auf jeden Fall
> jährlich eine Steuergutschrift iHv 1848 Euro, die in Tranchen a 154 Euro
> ausgezahlt werden. Das Finanzamt prüft beim Steuerbescheid, ob die 7xxx
> Euro nicht mehr als 1848 Euro ausmachen und dann gibt es die Differenz
> ausgezahlt.

was mich daran jetzt aber so richtig verwirrt: wenn eine Familie im
Ausland lebt und Steuern zahlt, das Geld aber in Deutschland verdient
wird und dort aus die Sozialversicherung bezahlt wird besteht trotzdem
Anpruch auf Kindergeld?
Lt. Deiner Erklärung ja eigentlich nicht..........

Gruß
Tina

Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

Autor: Achim Waldek
2006-06-17 09:59:50

Martina Broly schrieb:

> was mich daran jetzt aber so richtig verwirrt: wenn eine Familie im
> Ausland lebt und Steuern zahlt, das Geld aber in Deutschland verdient
> wird und dort aus die Sozialversicherung bezahlt wird besteht trotzdem
> Anpruch auf Kindergeld?
> Lt. Deiner Erklärung ja eigentlich nicht..........

Ebend. Vorausetzung ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in D
Gruß

Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

Autor: Achim Waldek
2006-06-17 10:03:30

Achim Waldek schrieb:
> Martina Broly schrieb:
>
>> was mich daran jetzt aber so richtig verwirrt: wenn eine Familie im
>> Ausland lebt und Steuern zahlt, das Geld aber in Deutschland verdient
>> wird und dort aus die Sozialversicherung bezahlt wird besteht trotzdem
>> Anpruch auf Kindergeld?
>> Lt. Deiner Erklärung ja eigentlich nicht..........
>
> Ebend. Vorausetzung ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in D
> Gruß
Mist, erst lesen, dann Posten: Voraussetzung ist der Wohnort D oder die
unbeschränkte einkommenssteuerpflicht in D.
Gruß

Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

Autor: Martina Broly
2006-06-17 10:06:47

Achim Waldek schrieb:
> Achim Waldek schrieb:
>
>> Martina Broly schrieb:
>>
>>> was mich daran jetzt aber so richtig verwirrt: wenn eine Familie im
>>> Ausland lebt und Steuern zahlt, das Geld aber in Deutschland verdient
>>> wird und dort aus die Sozialversicherung bezahlt wird besteht
>>> trotzdem Anpruch auf Kindergeld?
>>> Lt. Deiner Erklärung ja eigentlich nicht..........
>>
>>
>> Ebend. Vorausetzung ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in D
>> GruÃź
>
> Mist, erst lesen, dann Posten: Voraussetzung ist der Wohnort D oder die
> unbeschränkte einkommenssteuerpflicht in D.
> GruÃź


ich will ja nu nicht diskutieren, aber man kann seine Einkommensteuer in
Frankreich bezahlen (wegen irgendwelcher Doppelbesteuerungsabkommen) und
trotzdem Kindergeld aus Deutschland kriegen...........sofern man in
Deutschalnd Sozialversicherungsbeiträge bezahlt

Frag mich bitte nicht wie´s funktioniert, aber ich finde das in Kürze raus.

GruÃź
Tina

Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

Autor: Achim Waldek
2006-06-17 10:14:37

Martina Broly schrieb:

> ich will ja nu nicht diskutieren, aber man kann seine Einkommensteuer in
> Frankreich bezahlen (wegen irgendwelcher Doppelbesteuerungsabkommen) und
> trotzdem Kindergeld aus Deutschland kriegen...........sofern man in
> Deutschalnd Sozialversicherungsbeiträge bezahlt
>
> Frag mich bitte nicht wie´s funktioniert, aber ich finde das in Kürze raus.

Mach mal- das geht nämlich nach dem, was ich so ergoogelt habe nicht.
falls Ihr welches bekommt, dann IMHO zu Unrecht.
GruÃź

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